AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen
(letzte Aktualisierung 08/2012)
Zwischen dem Campinggast und der Campingpark Kühlungsborn GmbH & Co.KG (nachfolgend „Campingbetrieb“) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und / oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Campingbetriebes.
1. Abschluss des Campingvertrages / Buchung
Mit Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbetätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht.
2. Bezahlung
Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf eines der dort aufgeführten Konten zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht rechtzeitig eingehen, ist der Campingbetrieb berechtigt, die Buchung zu stornieren und als Entschädigung dem Campinggast die entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Punkt 5. zu berechnen. Wünscht der Gast, außerhalb der Hauptsaison, eine Reservierung von mindestens 3 Übernachtungen ist statt einer Anzahlung der Gesamtpreis zu zahlen. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der verbleibende Restbetrag ist am Tage der Anreise fällig.
3. Preise
Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich ausschließlich aus den jährlich aktualisierten Preislisten des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor Unterzeichnung der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.
4. Kurtaxe
Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Campinggast die Kurtaxe entsprechend der geltenden Kurtaxordnung einzuziehen. Der als Kurtaxe abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.
5. Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann nach Zugang der Buchungsbestätigung vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Im Falle des Rücktritts kann der Campingbetrieb vom Campinggast eine angemessene Entschädigung in der nachfolgenden Höhe verlangen:
- Rücktritt bis 30. Tag vor gemeldeter Anreise: 30% des Gesamtpreises,
- Rücktritt 29. bis 11. Tag vor gemeldeter Anreise: 70% des Gesamtpreises,
- Rücktritt ab 10. Tag vor gemeldeter Anreise und bei Nichterscheinen: voller Gesamtpreis.
Der Campinggast ist auch bei einer vorzeitigen Abreise zur Zahlung des vollen Gesamtpreises als Entschädigung verpflichtet.
Dem Campinggast bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass dem Campingbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die von uns angebotene Reiserücktrittsabsicherung greift nur im Krankheitsfall, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes.
6. An- und Abreise
Der Stellplatz / Bungalow steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise hat bis 10:30 Uhr, bei gemieteten Bungalows und Mietwohnwagen bis 10:00 Uhr, zu erfolgen.
7. Platzordnung
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.
Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.
8. Anmeldung / Schrankenchip
Beim Einchecken hat der Campinggast an der Rezeption das Campingcarnet oder ein anderes Pfand zu hinterlegen.
Wird dem Campinggast bei der Anreise eine Zutrittskarte ausgehändigt, berechtigt diese lediglich, das angemeldete Fahrzeug und die angemeldeten Personen passieren zu lassen.
Bei Verlust einer ausgehändigten Zutritts- und / oder Zufahrtskarte, wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von jeweils EUR 5,00 fällig.
9. Besucher
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.
10. Mängel
Sofern der zugewiesene Stellplatz / Bungalow einen Mangel aufweist, hat der Campinggast dem Campingbetrieb den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Campinggast diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und / oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.
11. Haftung
Der Campingbetrieb haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Campingbetriebes oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Campingbetriebes nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
12. Aufrechnung
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13. Gerichtsstand
Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.
Campingpark Kühlungsborn GmbH & Co.KG, Waldstraße 1 B, 18225 Kühlungsborn












