Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und der Campingpark Kühlungsborn GmbH (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

2. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

Der Mindestaufenthalt beträgt in der Hauptsaison 7 Nächte und in der Vor- und Nebensaison 3 Nächte. Wir behalten uns vor, den Mindestaufenthalt je nach Auslastung/Belegung anzupassen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen/Buchungen von Personen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert. Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages/der Reservierungsgebühr verbindlich. Sofern der Reisepreis seitens des Campingbetriebs nicht feststeht, ist der Campingbetrieb berechtigt eine Reservierungsgebühr zu erheben. Diese wird später mit dem feststehenden Reisepreis verrechnet.

3. Preisänderungsklausel

Das Unternehmen ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Verbrauchs-/Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Gast ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Unternehmen in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

4. Kurabgabe

Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Campinggast die jeweilige Kurabgabe einzuziehen und abzuführen (Kurabgabe gemäß der gültigen Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn). Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.

5. Personenwechsel

Während des gebuchten Reisezeitraums sind Personenwechsel nicht gestattet. Hierfür sind grundsätzlich separate Buchungen erforderlich.

6. Vertragsänderungen/Buchungsänderungen

Für Vertragsänderungen/Buchungsänderungen jeglicher Art, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. Ab dem 21. Tag vor Anreise sind keine Änderungen an der Buchung mehr möglich.

7. Stellplatzbedingungen

Ein Stellplatz ist mit maximal einem (1) Wohnmobil inkl. Vorzelt, oder einem (1) Wohnwagen mit PKW inkl. Vorzelt belegbar. Die Preise des Stellplatzes gelten jeweils nur für die zuvor genannten zulässigen Objekte.

Zusätzliche Leistungen sind anmelde- und gebührenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie der aktuellen Preisliste unter zusätzliche Gebühren. Der Stellplatz ist maximal mit sechs (6) Personen belegbar.

Stellt der Campingpark fest, dass auf dem Stellplatz Personen/Hunde nicht angemeldet sind, wird der Campingpark von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Alle angemeldeten Gäste und Unbefugte reisen umgehend ab. Eine Erstattung des Reisepreises ist ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, aus versicherungs- und brandschutztechnischen Gründen die Aufnahme von weiteren Fahrzeugen, Transport-Anhängern und Zelten auf dem Stellplatz zu verweigern.

8. Allgemeine Regeln

Nicht gestattet ist/sind:

-Pools auf dem Stellplatz, Sperrmüllentsorgung, Hoverboards auf den asphaltierten Wegen,
abstellen/fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art in den Gebäuden sowie im Eingangsbereich,
offenes Feuer, hinterlassen von Steinen/Zeltheringen/Müll auf dem Stellplatz, Paketzustellungen,
Nutzung anderer Stellplätze, Heringe in Bäume schlagen, schnelles Fahren, Lärmbelästigung

-Buddeln, Graben, Regenrinnen ziehen auf dem Stellplatz

-mehrere Vorzelte, Teppiche jegliche Art/Größe vor den Vorzelten
luftundurchlässige/wasserundurchlässige Bodenbeläge in den Vorzelten

-außerhalb der befestigten Stellplatzfläche den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil parken

-nicht angemeldeten Personen Zutritt zum Campingpark gewähren

-Nutzung der Anreisespur länger als 15 Minuten/Dauer Ihrer Anmeldung

-Laden von Elektrokraftfahrzeugen/Plug-In Hybride, sowie das Heizen mit Elektroheizgeräten im
Vorzelt. Bei Missachtung erheben wir eine Gebühr von 100,00 €. Bei wiederholter Missachtung
behalten wir uns vor, den Gast des Campingparks zu verweisen.

-Das Befahren des Campingparks ohne gültiger Gasprüfung nach G607.
Das Prüfzertifikat muss so lange Gültigkeit haben, wie sich der Gast auf dem Campingpark aufhält.

9. Reservierungsgebühr / Anzahlung / Zahlung

Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises oder die Reservierungsgebühr innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Bei Online-Buchungen ist der Gesamtbetrag bzw. die Anzahlung sofort fällig. Die Aktivierung des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ stellt die Zahlungsaufforderung dar.

Der verbleibende Restbetrag ist 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Es gilt der Tag des Zahlungseingangs. Bei Buchungen weniger als 42 Tage vor Reisebeginn oder unter 7 Übernachtungen wird der gesamte Reisepreis sofort mit Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer, Name und Stellplatznummer wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordenbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Geht die Reservierungsgebühr, die Anzahlung, die Restzahlung bzw. der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig auf unserem Bankkonto ein, wird der Stellplatz kostenpflichtig storniert. Bei bereits geleisteten Zahlungen werden Sie von uns über die Stornierung informiert.

Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig. Stellplätze/Mietobjekte, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.

10. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung/Reservierungsgebühr schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651h BGB eine Entschädigung wie folgt zu:

- Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
35,00 € Stornogebühr

- Rücktritt ab 44 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
20 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

- Rücktritt ab 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
80 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht. Im Erstattungsbetrag ist die Kurabgabe zu 100 % inbegriffen.

11. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach Rezeptionsschluss (saisonabhängig) ist eine Benachrichtigung an info@topcamping.de notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

12. Reiserücktrittsabsicherung

Der Campingbetrieb empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung tritt in Kraft, wenn die namentlich in der Buchung aufgeführten Personen aus folgenden Gründen nicht mitreisen können oder vorzeitig abreisen müssen:

- Erkrankung (Vorlage ärztliches Attest)
- Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich)

Die Kosten für die Reiserücktrittsabsicherung belaufen sich auf 3,00 € pro Übernachtung und Stellplatz. Die Voraussetzung einer Mindestaufenthaltsdauer von 7 Übernachtungen muss gegeben sein.Der Abschluss einer Reiserücktrittabsicherung ist nur bei einer verbindlichen Buchung bis 45 Tage vor Reisebeginn möglich.

13. An- und Abreise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.

Eine Anreise vor 14:00 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes/Mietobjekts und gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € möglich. Nicht vorab buchbar.

Eine Abreise nach 10:00 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes/Mietobjekts und gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € möglich. Nicht vorab buchbar.

Eine Abreise nach 14:00 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes möglich. Es wird zusätzlich eine weitere Übernachtung berechnet. Nicht vorab buchbar. Die Anreisespur des Campingparks Kühlungsborn ist erst am Anreisetag ab 14:00 Uhr für die Zeit der Anmeldung nutzbar. Unberechtigt parkende Fahrzeuge können aufgefordert werden, diese zu verlassen bzw. kostenpflichtig verwarnt werden.

14. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Punkt zehn (10).

15. Anmeldung/Zutrittskarten

Es wird dem Campinggast bei Anreise eine oder mehrere Zutrittskarten für die Tore/Mietobjekte im Campingpark ausgehändigt. Diese berechtigen lediglich, die angemeldeten Personen passieren zu lassen. Bei Verlust einer ausgehändigten Zutrittskarte wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von jeweils 10,00 € fällig.

16. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Besucherpreise sind in der Rezeption zu erfragen. Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

17. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

18. Haustiere

Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände. Haustiere auf Spielplätzen, sowie in allen Gebäuden (außer Hundebad) sind nicht gestattet.

Bei auffälligem Verhalten des Tieres oder Beschwerden anderer Gäste wird der Campingbetrieb den Haustierhalter inkl. des Tieres des Platzes verweisen.

19. Öffnungszeiten / Frost

In der Vor- und Nebensaison gelten für die Rezeption, den SPA-Bereich, die Sanitärgebäude, die Restaurants, die Animation usw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebietebzw. Bereiche geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf dem Stellplatz nur verfügbar ist, wenn aus Sicht des Campingbetriebes kein Frost mehr zu erwarten ist.

20. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingpark Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen.

Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

21. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

22. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Camping findet für gewöhnlich in der Natur statt. Schäden die aus/durch Naturgewalten/höhere Gewalt entstehen (Sturm, Überschwemmung, Schnee, Hagel, Eichelschlag, Maderbiss, Vogelkot, etc.), sowie Diebstahl werden gegebenenfalls durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung, etc., gedeckt. Wir empfehlen Ihnen eine geeignete Versicherung abzuschließen.

Für Schäden durch Naturgewalten/höhere Gewalt besteht kein Anspruch gegenüber dem Campingbetrieb.

23. Verhaltensinformationen COVID 19 (nur gültig bei behördlicher Anordnung)

Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln.

Gäste, welche sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolierung aufgrund COVID 19 befinden, oder Anzeichen einer Infizierung aufweisen, ist die Anreise strikt untersagt!

Bei Ihrer Anmeldung erfolgt eine nochmalige Abfrage über eine mögliche COVID 19 Erkrankung und zu einem eventuellen Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage zu einem bestätigten COVID-Fall, so dass eine Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen ermöglicht wird.

24. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

25. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Campingpark Kühlungsborn GmbH, Waldstraße 1b, 18225 Kühlungsborn


Stand 20.06.2024